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Bewerberinfos
Zugangsvoraussetzungen
Der Zulassungsantrag zum Master-Studium ist über das Prüfungsamt der
Hochschule Neubrandenburg beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Zum Masterstudium kann nur zugelassen werden, wer
- die Bachelor-Prüfung im Studiengang Soziale Arbeit mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 bestanden und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat oder
- einen gemäß § 7 der Prüfungsordnung als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 nachweist und
- einen Diplom-Studiengang Soziale Arbeit an einer Hochschule mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen hat und
- vom Prüfungsausschuss auf Grundlage eines entsprechenden Antrages eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat und dessen Zulassungsantrag für das Master-Studium vom Prüfungsausschuss stattgegeben wurde, sofern ein erster berufsqualifizierender Abschluss nach Nummer 1 nachgewiesen wird.
Ausländische Studierende müssen einen in § 4 Absatz 2 der Prüfungsordnung geforderten Abschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 aufweisen. Die Äquivalenz der Noten wird unter Berücksichtigung der Äquivalenzvereinbarungen von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgestellt. Darüber hinaus sind Vereinbarungen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten.
Bewerbungstermin
Bewerbungen sind bis 15. Juli einzureichen.
Bewerbungsadressen
| für deutsche Bewerber/-innen: | für ausländische Bewerber/-innen: |






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