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Informationen zum Thema Versicherungen

Die Studierenden sind verpflichtet, sich während des Studiums gegen Krankheit zu versichern. Dies kann auch durch Familienversicherung im Rahmen der Versicherung der Eltern oder des Ehepartners erfolgen.
Die Hochschule darf Einschreibungen nur vornehmen, wenn die Studierenden die vorgeschriebene Krankenversicherung oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht durch einen von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellten Beleg nachweisen.

Für Studierende besteht Versicherungsschutz bei Unfall während des Vorlesungs- und Studienbetriebes (auch bei Exkursionen laut Studienordnung) im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung gilt auch für den direkten Weg zur und von der Hochschule. Unfälle sind unverzüglich der Verwaltung der Hochschule (Dezernat I) anzuzeigen. Durch die Hochschule wird die Anzeige an den Gemeindeunfallversicherungsverband Mecklenburg-Vorpommern als Unfallversicherungsträger weitergereicht.

In der Zeit, in der ein praktisches Studiensemester abgeleistet wird, sind die Studierenden immatrikuliert und damit Mitglieder der Hochschule. Unabhängig davon, ob sie während des praktischen Studiensemesters Entgelt erhalten oder nicht, besteht Krankenversicherungspflicht. Auch während der praktischen Studiensemester sind die Studierenden gesetzlich unfallversichert.

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