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Akademischer Senat
Der Akademische Senat beschließt über die Satzungen der Hochschule, insbesondere über die Prüfungs- und Studienordnungen sowie die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind. Zu den Ordnungen der Fachbereiche nimmt der Akademische Senat Stellung. Vor der Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Fachbereichen, organisatorischen Untergliederungen oder Studiengängen ist er zu hören.
Die weiteren Aufgaben sind in der Grundordnung der Hochschule Neubrandenburg geregelt.
Stimmberechtigte Mitglieder 2012 - 2014
Die stimmberechtigten Mitglieder des Akademischen Senats werden durch Wahl bestimmt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig.
- Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Boettner, Johannes
Prof. Fock, Theodor
Prof. Fuchs, Clemens
Prof. Hanke, Ulrike
Prof. Heger, Wilhelm
Prof. Popp, Ludwig
Prof. Streda, Gabriele
Prof. Wehrenpfennig, Andreas - Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Lausch, André
Nitschke, Martin - Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beate Block
Ina Müller-Thüring - Gruppe der Studierenden
Felix Grüneisen (GPM)
Naemi Selent (GPM)
Dem Akademischen Senat gehören die Mitglieder des Rektorats, je ein Mitglied der Fachbereichsleitung, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Hochschulrates sowie die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Studierendenparlaments als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die oder der Behindertenbeauftragte haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.






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