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Akademischer Senat

Der Akademische Senat beschließt über die Satzungen der Hochschule, insbesondere über die Prüfungs- und Studienordnungen sowie die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind. Zu den Ordnungen der Fachbereiche nimmt der Akademische Senat Stellung. Vor der Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Fachbereichen, organisatorischen Untergliederungen oder Studiengängen ist er zu hören.
Die weiteren Aufgaben sind in der Grundordnung der Hochschule Neubrandenburg geregelt.

Stimmberechtigte Mitglieder 2012 - 2014

Die stimmberechtigten Mitglieder des Akademischen Senats werden durch Wahl bestimmt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig.

  • Gruppe der Professorinnen und Professoren
    Prof. Boettner, Johannes
    Prof. Fock, Theodor
    Prof. Fuchs, Clemens
    Prof. Hanke, Ulrike
    Prof. Heger, Wilhelm
    Prof. Popp, Ludwig
    Prof. Streda, Gabriele
    Prof. Wehrenpfennig, Andreas

  • Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Lausch, André
    Nitschke, Martin

  • Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Beate Block
    Ina Müller-Thüring

  • Gruppe der Studierenden
    Felix Grüneisen    (GPM)
    Naemi Selent (GPM)

Dem Akademischen Senat gehören die Mitglieder des Rektorats, je ein Mitglied der Fachbereichsleitung, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Hochschulrates sowie die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Studierendenparlaments als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die oder der Behindertenbeauftragte haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.

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