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Mitglieder Hochschulversammlung 2012 – 2014
Obwohl die Studierenden laut Grundordnung in die Hochschulversammlung gemäß § 11 Absatz 2 Nr.2 bis zu acht (8) Vertreterinnen und Vertreter entsenden könnten, werden mangels aufgestellter Kandidaten nunmehr sechs (6) Plätze frei bleiben.
Die Hochschulversammlung der Wahlperiode 2012 - 2014 wird daher nur 18 Mitglieder statt 24 stimmberechtigte Mitglieder haben.
- Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Boettner, Johannes
Prof. Fock, Theodor
Prof. Fuchs, Clemens
Prof. Hanke, Ulrike
Prof. Heger, Wilhelm
Prof. Popp, Ludwig
Prof. Streda, Gabriele
Prof. Wehrenpfennig, Andreas - Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dinse, Regina
Kaether, Johann
Lausch, André
Nitschke, Martin - Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beate Block
Dorina Mackedanz
Ina Müller-Thüring
Hagen Rogalski - Gruppe der Studierenden
Felix Grüneisen (GPM)
Naemi Selent (GPM)
Mitglieder sind für zwei Jahre gewählt, Studierendenvertreter für ein Jahr, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich
Der Hochschulversammlung gehören
- die Mitglieder des Rektorates als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an.
- der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats,
- die Gleichstellungsbeauftragte und
- die Behindertenbeauftragte
haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.






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