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Mitglieder Hochschulversammlung 2012 – 2014

Obwohl die Studierenden laut Grundordnung in die Hochschulversammlung gemäß § 11 Absatz 2 Nr.2 bis zu acht (8) Vertreterinnen und Vertreter entsenden könnten, werden mangels aufgestellter Kandidaten nunmehr sechs (6) Plätze frei bleiben.

Die Hochschulversammlung der Wahlperiode 2012 - 2014 wird daher nur 18 Mitglieder statt 24 stimmberechtigte Mitglieder haben.

  • Gruppe der Professorinnen und Professoren
    Prof. Boettner, Johannes
    Prof. Fock, Theodor
    Prof. Fuchs, Clemens
    Prof. Hanke, Ulrike
    Prof. Heger, Wilhelm
    Prof. Popp, Ludwig
    Prof. Streda, Gabriele
    Prof. Wehrenpfennig, Andreas

  • Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Dinse, Regina
    Kaether, Johann
    Lausch, André
    Nitschke, Martin

  • Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Beate Block
    Dorina Mackedanz
    Ina Müller-Thüring
    Hagen Rogalski

  • Gruppe der Studierenden
    Felix Grüneisen    (GPM)
    Naemi Selent (GPM)

Mitglieder sind für zwei Jahre gewählt, Studierendenvertreter für ein Jahr, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich

Der Hochschulversammlung gehören

  • die Mitglieder des Rektorates als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an.

  • der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats,
  • die Gleichstellungsbeauftragte und
  • die Behindertenbeauftragte
    haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.
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