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Fachbereichsleitungen
Die Fachbereichsleitungen sind für alle Angelegenheiten der Fachbereiche zuständig, soweit das Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt; sie sind den Fachbereichsräten gegenüber rechenschaftspflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Studiengänge der Fachbereiche.






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