



ZUR BEACHTUNG: Bewerbungen sind ausschließlich über unsere online-Portale möglich!
Übersicht über unsere Studiengänge und Abschlüsse, Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungssemester. (PDF)
Zum Studium kann zugelassen werden, wer über eine Fachhochschulreife oder Hochschulreife verfügt.
BewerberInnen, die durch vorzeitigen Schulabgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, beachten bitte folgende Hinweise.
In einigen Studiengängen ist ein Vorpraktikum von13 Wochen, davon mindestens 8 vor Beginn des Studiums, erforderlich. Nähere Informationen finden Sie innerhalb der einzelnen Bewerbungsverfahren.
Berufstätige ohne Fachhochschulreife können über eine Zugangsprüfung (PDF) zum Studium gelangen.
Sommersemester | Wintersemester | |
zulassungsfreie Studiengänge | 28. Februar | 31. August |
Ausnahme: Dualer Bachelor-Studiengang Agrarwirtschaft | 13.07.2012 | |
zulassungsbeschränkte Studiengänge | 15. Juli | |
Pflegewissenschaften /Pflegemanagement - dual | 15. März | |
Early Education - berufsbegleitend | 31. Januar |
Die angegebenen Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen und gelten auch für „Altabiturienten“.
Bewerbungen für das 1. Fachsemester sind jeweils nur zu den in der Tabelle angegebenen Semestern möglich.
Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, o.ä.) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, wenden sich mit der Bewerbung an die „Arbeitsstelle für internationale Studienbewerbungen“ (ASSIST).
Hinweise für ausländische Studienbewerber