Hochschule Neubrandenburg
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Zentrale Gremien an der Hochschule Neubrandenburg

  • Das Rektorat leitet die Hochschule. Es ist für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig, für die im Landeshochschulgesetz oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Das Rektorat legt dem Senat Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben und von Senatsbeschlüssen ab.

  • Der Akademische Senat berät über die grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule. Die Aufgaben sind in der Grundordnung der Hochschule Neubrandenburg vom 01.10.2007 festgelegt.

  • Die Hochschulversammlung wählt die Mitglieder des Rektorates.

  • Die Fachbereichsleitungen sind für alle Angelegenheiten der Fachbereiche zuständig, soweit das Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt; sie sind den Fachbereichsräten gegenüber rechenschaftspflichtig.

  • Das Konzil wählte am 18. Juli 2007 den Hochschulrat für die Dauer der 2. Amtsperiode bis zum 31.08.2011. Dieses Gremium berät die Hochschule in der Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen.

  • Am 25. Mai 1992 beschloss die Stadtvertretung Neubrandenburg die Gründung eines Hochschulausschusses. Als Gremium der Stadtvertretung ist er ein Forum, welches das Gespräch zwischen der Hochschule und der Stadt Neubrandenburg fördert und Anliegen von beiderseitigem Interesse behandelt.

  • Mit Wirkung vom 15.07.05 hat der Rektor der Hochschule Neubrandenburg, Prof. Teuscher, eine behördliche Datenschutzbeauftragte der Hochschule Neubrandenburg und deren Vertreterin bestellt. Die zentrale Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist die Überwachung der datenschutzrechtlichen Vorschriften – durch anlassbezogene oder routinemäßige Kontrollen – und die Unterstützung der Struktureinheiten der Hochschule bei den Bemühungen, diese einzuhalten.
  • Der Akademische Senat wählt die/den Behindertenbeauftragte/n der Hochschule Neubrandenburg.

  • Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wird auf der Grundlage  des Gleichstellungsgesetz M-V gewählt und durch die Hochschulleitung bestätigt. Sie nimmt in beratender Funktion an Sitzungen von Rektorat, Senat, Konzil und Rektoratsausschüssen teil. 
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