



Gemäß § 86 Landeshochschulgesetz (LHG M-V) vom 5. Juli 2002 wählte das Konzil am 18. Juli 2007 den Hochschulrat für die Dauer der 2. Amtsperiode bis zum 31.08.2011. Dem Hochschulrat gehören als Mitglieder unter Berücksichtigung der Aufgaben der jeweiligen Hochschule Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft, der beruflichen Praxis sowie aus Wissenschaft oder Kunst an, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen. Dieses Gremium berät die Hochschule in der Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen.