Hochschule Neubrandenburg
drucken schliessen

Interessenvertretungen

Im Personalvertretungsgesetz (PersVG) für das Land M-V sind die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl und die Zusammensetzung der Personlvertretungen geregelt.

Personalräte (entsprechend des PersVG M-V) an der HS Neubrandenburg

  • Gesamtpersonalrat
  • Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten
  • Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten
  •  Mitglieder im HPR(K) des BM M-V

weitere Interessenvertretungen:

  • Schwerbehindertenvertretung
  • Gleichstellungsbeauftragte

Im Web

  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
  • GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
nach oben