Hochschul - ABC
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DEINE Kurzauswahl
Bachelorstudiengänge führen zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Sie vermitteln wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz sowie berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend der gewählten Studienrichtung. Die fachlichen Anforderungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt. Die Regelstudienzeit von Bachelorstudiengängen beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre. Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium kann der Einstieg in eine Berufstätigkeit, ein konsekutiver oder ein weiterbildender Master-Studiengang folgen. (Quelle: www.hrk.de)
Ein Masterstudiengang, der in der Regel nach einem erfolgreich abgeschlossen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) aufgenommen werden kann, führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Bei der Konzeption von Masterstudiengängen wird zwischen "konsekutiven" und "weiterbildenden" Studiengängen differenziert. Konsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreitende, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. Zwischen einem Bachelor- und einem konsekutiven Masterstudiengang kann auch eine Phase der Berufstätigkeit liegen. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte Berufserfahrung von i.d.R. mindestens einem Jahr voraus. Sie führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen wie die konsekutiven Masterstudiengänge.
Laut § 19 Absatz 3 des HRG beträgt die Regelstudienzeit von Master-Studiengängen mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Für den Masterabschluss werden unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann allerdings beim Nachweis entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Im Übrigen richtet sich die in den Masterstudiengängen zu erwerbende Anzahl von ECTS-Punkten nach den unterschiedlichen Regelstudienzeiten. (Quelle: www.hrk.de)
Modulbeschreibungen bzw. Modulkataloge stellen einen Studiengang bzw. seine Teile aussagekräftig und umfassend dar. Sie sollen entsprechend den "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen" der KMK mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Lernergebnisse) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module. (Quelle: www.hrk.de)
Selbststudium bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeit) aufgewandt wird. Die für das Selbststudium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist. (Quelle: www.hrk.de)
Eine Semesterwochenstunde (SWS) umfasst die Zeit, die Studierende brauchen, um während eines Semesters eine wöchentlich einstündig (45 Minuten) angebotene Lehrveranstaltung zu besuchen. 1 SWS bedeutet, dass die entsprechende Lehrveranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten beträgt. Die Anzahl der Semesterwochenstunden sagt jedoch nichts über die studentische Vor- und Nachbereitungszeit aus, die je nach Studiengang und -fach variiert. (Quelle: www.hrk.de)






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