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Personalrat der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
Allgemeine Aufgaben des Personalrats (§ 61 PersVG M-V)
- Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen, zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen,Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
- Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen,
- die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
- mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.
Mitglieder
Bernd Schulze - Vorsitzender, Vorstandsmitglied
Christine Verch - stellvertretende Vorsitzende, Vorstandsmitglied
Wolfgang Dörnbrack - Vorstandsmitglied
Kontakt
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Hausadresse |
Postanschrift |
E-Mail: pr(at)hs-nb.de






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