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Personalrat der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter

Allgemeine Aufgaben des Personalrats (§ 61 PersVG M-V)

  1. Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen, zu beantragen,
  2. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen,Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  3. sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,
  4. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  5. die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
  6. Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen,
  7. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  8. mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.

Mitglieder

Bernd Schulze - Vorsitzender, Vorstandsmitglied

Christine Verch - stellvertretende Vorsitzende, Vorstandsmitglied

Wolfgang Dörnbrack - Vorstandsmitglied

Klaus Schubert

Bianca Utesch

 

Kontakt

Hausadresse
Hochschule Neubrandenburg
Personalrat der nichtwiss. Beschäftigten
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg

E-Mail: personalrat(at)hs-nb.de

Postanschrift
Hochschule Neubrandenburg
Personalrat der nichtwiss. Beschäftigten
Postfach 11 01 21
17041 Neubrandenburg

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